Der Änderungsantrag hält am Ziel fest, Patient*innenperspektive und psychotherapeutische Fachlichkeit bei versorgungsrelevanten Entscheidungen deutlich zu stärken. Gleichzeitig vermeidet er, dass Berufsvertretungen wie die Bundespsychotherapeutenkammer mit eigenem Stimmrecht über Fragen mitentscheiden, die auch ihre eigenen Honorare und berufspolitischen Interessen betreffen können. Stattdessen wird ihre Expertise verbindlich eingebunden, durch Anhörungs-, Antrags- und Stellungnahmerechte gestärkt und durch eine Veröffentlichungspflicht der Abwägung überprüfbar gemacht. Patient*innenvertretungen sollen dort wirksame Beteiligungs-, Antrags- und Vetorechte erhalten, wo Beschlüsse den Zugang zu Versorgung erheblich beeinflussen. Damit wird die Forderung demokratischer, transparenter und stärker an der Versorgung der Betroffenen ausgerichtet.
| Antrag: | Psychotherapie ist keine Sparbüchse: Honorarkürzungen zurücknehmen und psychotherapeutische Versorgung strukturell sichern |
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| Antragsteller*in: | KV Wolfenbüttel/Salzgitter (dort beschlossen am: 29.04.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 30.04.2026, 16:12 |
