| Veranstaltung: | LMV Hitzacker |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 10. Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landesmitgliederversammlung |
| Beschlossen am: | 10.05.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Kommunale Pflichtaufgaben neu denken – Mobilitätsgarantie und soziale Infrastruktur stärken
Beschlusstext
Die Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend Niedersachsen möge
beschließen:
Die Grüne Jugend Niedersachsen setzt sich gegenüber der Landtagsfraktion von
Bündnis 90/Die Grünen sowie der Landesregierung und der Landesgruppe im
Bundestag dafür ein, die kommunalen Pflichtaufgaben im Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und in einschlägigen Fachgesetzen grundlegend
zu reformieren.
1. Mobilitätsgarantie statt einseitiger Straßenbaupflicht
Wir fordern, die bisherige faktische Bevorzugung des Straßenbaus als zentrale
Infrastrukturaufgabe aufzubrechen und durch eine gesetzlich verankerte kommunale
Mobilitätsgarantie zu ersetzen.
Diese soll Kommunen verpflichten, eine bedarfsgerechte, klimafreundliche und
sozial gerechte Mobilität sicherzustellen. Dazu gehören gleichrangig:
-öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
-Schienenverkehr
-Radverkehr
-Fußverkehr
Ziel ist ein Vorrang dieser Verkehrsformen gegenüber dem bisherigem Schwerpunkt
auf dem motorisierten Individualverkehr.
2. Soziale Infrastruktur als Pflichtaufgabe verankern
Wir fordern, zentrale Bereiche der sozialen Infrastruktur als kommunale
Pflichtaufgaben zu definieren, insbesondere:
-niedrigschwellige Freizeit- und Begegnungsangebote
-Sportförderung
-kulturelle Infrastruktur
-Kinder- und Jugendarbeit über Mindeststandards hinaus
3. Schutz vor Kürzungen im Haushaltssicherungskonzept
Kommunen im Haushaltssicherungskonzept dürfen nicht gezwungen sein, zentrale
gesellschaftliche Infrastruktur zuerst abzubauen.
Daher fordern wir:
-verbindliche Mindeststandards für soziale Infrastruktur
-eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land
-eine Reform der kommunalen Finanzierung zugunsten strukturschwacher Regionen
