Beide Organisationen sind in der EU als Terrororganisationen gelistet (Hamas seit 2003 vollständig; Hisbollah-Militärflügel seit 2013, in Deutschland Gesamtorganisation seit 30.4.2020 verboten). Asymmetrische Benennung („Miliz" für Hisbollah, „radikal-islamistisch" für Hamas) ist analytisch inkonsistent. Beide Organisationen sind in ihren Charten/Programmatiken islamistisch (Hamas-Charta 1988, revidiertes Programm 2017; Hisbollah-Manifeste 1985, 2009) und haben Kriegsverbrechen gegen Zivilist*innen begangen (ICC-Haftbefehl gegen Mohammed Deif vom 21.11.2024 wegen Mord, Ausrottung, Folter, Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit; im Februar 2025 nach bestätigtem Tod zurückgenommen).
| Antrag: | Solidarität mit der Zivilbevölkerung in Westasien |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Anton Hensky (KV Braunschweig) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 05.05.2026, 18:31 |
