| Antrag: | Solidarität mit der Zivilbevölkerung in Westasien |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.05.2026) |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 07.05.2026, 12:56 |
Ä38 zu A14: Solidarität mit der Zivilbevölkerung in Westasien
Von Zeile 172 bis 173:
Dieser Beschluss markiert den Beginn eines umfassenden Aufarbeitungsprozesses innerhalb der GRÜNEN JUGEND sowie der grünen Parteiin Bündnis 90/Die Grünen.
Antragstext:
1.
Die GRÜNE JUGEND NIEDERSACHSEN setzt sich für eine internationale,
queerfeministische und materialistische Politik ein, die Unterdrückung in all
ihren Formen bekämpft. Unser Verständnis von Solidarität ist intersektional:
Patriarchat, Kapitalismus, Kolonialismus und Rassismus stützen und verstärken
sich gegenseitig. Unsere Solidarität ist niemals selektiv, sondern unteilbar auf
der Seite der Leidtragenden.
2. Die Auffassungen der GRÜNEN JUGEND NIEDERSACHSEN sind die folgenden:
- 2.1
- Der Konflikt zwischen Palästina und Israel ist das Ergebnis einer
jahrzehntelangen, traumatischen Geschichte, die die Menschen aller Staats-
und Religionszugehörigkeiten in der Region durch Gewalt, Vertreibung und
tiefgreifendes Leid bis heute prägt.
- 2.2
- Der Terroranschlag der radikal-islamistischenHamas am 7. Oktober 2023 war
ein abscheuliches Verbrechen, das wir aufs Schärfste verurteilen. Es war
der schwerwiegendste Angriff auf jüdisches Leben seit der Shoah.Der
„Kampf“ der Hamas ist kein Befreiungskampf, sondern anhaltender Terror und
massive Menschenrechtsverletzung. Er muss als das benannt werden, was er
ist: systematische Gewalt gegen Unschuldige. Wir verurteilen jede
Verletzung der universellen Menschenrechte und damit derartige Angriffe
auf Zivilist*innen, darunter fallen die Tötung, die Geiselnahme und die
Behandlung der Geiseln durch die Hamas.
- 2.3
- Jüdinnen*Juden wurde über Jahrhunderte unermessliches Leid zugefügt, von
Pogromen bis zur Shoah. Die Shoah, der industriell organisierte Genozid an
sechs Millionen europäischen Jüdinnen*Juden, prägt bis heute das
kollektive Gedächtnis in Deutschland und weltweit. Das Vermächtnis
Deutschlands als Täternation verpflichtet uns zur Wahrung der universellen
Menschenrechte, die als Lektion aus dem Nationalsozialismus in der
allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschrieben wurden und
durch das Völkerrecht gewahrt werden sollen.
- 2.4
- Der israelische Staat, der seit 1948 existiert, hat wie jeder Staat
Souveränität sowie ein Selbstverteidigung und Existenzrecht, das immer
unter Wahrung des Völkerrechts ausgeübt werden muss. Dabei leiten sich die
Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht direkt aus dem Völkerrecht ab.
Die Anerkennung eines Existenzrechts ist dabei politischer und nicht
juristischer Natur. Wir schließen uns der Mehrheitsposition der UN-
Generalversammlung dieden Staat Israel auf Basis der Grenzziehung vom 4.
Juni 1967 anerkennen an. Mit Stand April 2026 erkennen rund 158 der 193
UN-Mitgliedstaaten Palästina als Staat an, davon mehrere westeuropäische
Staaten erst seit 2024 (Spanien, Irland, Norwegen Mai 2024; Slowenien Juni
2024; Frankreich, Belgien, Luxemburg, Malta September 2025; UK
Bedingungsannahme September 2025). Deutschland verweigert die Anerkennung
weiterhin und folgt damit nicht der Mehrheitsposition der UN-
Generalversammlung. Wir bekräftigen, dass Kritik an staatlichem Handeln –
auch an der Politik der israelischen Regierung – niemals mit der Abwertung
jüdischen Lebens verbunden sein darf. Gleichzeitig erkennen wir an, dass
Antisemitismus weltweit zunimmt und gerade auch im Kontext des
Nahostkonflikts häufig verstärkt auftritt. Dem stellen wir uns entschieden
entgegen. Kritik an israelischer Regierungspolitik darf niemals in
antisemitische Narrative, Doppelstandards oder Dämonisierung umschlagen.
Unser Ziel ist eine Perspektive, die Sicherheit, Selbstbestimmung und
Würde für sowohl Israelis als auch Palästinenser*innen gleichermaßen
gewährleistet
- 2.5
- Das Selbstverteidigungsrecht ist an das humanitäre Völkerrecht gebunden
und darf nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen führen, die Zivilist*innen
unverhältnismäßig treffen. Außerdem muss anerkannt werden, dass die
Gründung des Staates Israel 1948 auch mit der Nakba einherging, der
gewaltsamen Vertreibung und Entrechtung von über 700.000
Palästinenser*innen. Das Leid dieser Menschen und die historische wie
aktuelle Kontinuität von Gewalt und Diskriminierung müssen auch betrachtet
werden und dürfen nicht gegen anderes Leid aufgerechnet oder relativiert
werden.Eine gerechte und friedliche Lösung erfordert die Anerkennung der
Leiden beider Seiten
- 2.6
- Das Massaker der Hamas bleibt verabscheuungswürdig und unentschuldbar. Das
völkerrechtlich legitimierte Selbstverteidigungsrecht darf nicht als
Vorwand dienen, um kollektive Bestrafung, ethnische Vertreibung und
systematische Vernichtung zu legitimieren. Das anhaltende militärische
Vorgehen im besetzten Gazastreifen, die Vertreibung im Westjordanland und
die militärische Gewalt gegen Zivilist*innen durch rechtsextremistische
Siedler*innen sind schwere Verstöße gegen das Völkerrecht. Wir teilen die
Einschätzung zahlreicher Expert*innen, die diese systematische
Unterdrückung als Apartheid einstufen.
- 2.7
- Das Vorgehen der israelischen Armee, auf Geheiß der rechtsextremen
Regierung Israels, im Gazastreifen erfüllt zentrale Kriterien des
Völkermords gemäß der UN-Konvention: systematische Tötung, massive
Vertreibungen, gezielte Vernichtung der zivilen Infrastruktur, bewusste
Erzeugung von Hunger und Krankheit sowie die Verhinderung humanitärer
Hilfe. Das ist eine klare Überschreitung des Selbstverteidigungsrechts.
Wir verurteilen einen solchen Missbrauch internationalen Rechts zur
Legitimierung kollektiver Bestrafung, ethnischer Vertreibung und
systematischer Vernichtung, auf das Schärfste. Dieser Missbrauch verletzt
die universellen Menschenrechte und zerstört das Vertrauen in jene
Rechtsinstitutionen, die den Schutz der Menschenrechte und damit der
Zivilbevölkerung erst gewährleisten sollen. Die GRÜNE JUGEND NDS erkennt
den Genozid an den Palästinenser*innen als solchen an.
- 2.8
- Über die Zukunft des Gazastreifens dürfen allein die Palästinenser*innen
entscheiden. Wir treten unmissverständlich für eine palästinensische
Souveränität und das volle Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen
Volkes ein. Den sogenannten „Trump-Plan“ lehnen wir entschieden ab, da er
eine echte Eigenstaatlichkeit untergräbt. Ein gerechter Frieden in
Westasien ist nur möglich, wenn die souveränen Rechte der
Palästinenser*innen geachtet werden. Dazu gehört für uns auch die
Umsetzung des völkerrechtlich verbrieften Rückkehrrechts.
- 2.9
- Die staatlich gedeckte oder geduldete Gewalt durch Siedler*innen stellt
einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht dar, dem wir uns entschieden
entgegenstellen. Die eskalierende Siedler*innengewalt im besetzten
Westjordanland und in Ostjerusalem sind Ausdruck staatlich organisierter
Herrschafts- und Vertreibungspolitik. Da bewaffnete Siedler*innen
systematisch von Armee und Polizei geschützt, begleitet oder aktiv
unterstützt werden und dabei faktische Straffreiheit genießen, handelt es
sich um staatlich unterstützte Gewalt. Solchen eklatanten Verstößen gegen
internationales Recht treten wir mit aller Schärfe entgegen.
- 2.10
- Berichte über die Haftbedingungen palästinensischer Gefangener in
israelischen Gefängnissen sowie die wieder eingeführte Todesstrafe, die
nur für Palästinenser*innen gilt, sind erschütternd. Diese systematischen
Menschenrechtsverletzungen widersprechen grundlegenden Prinzipien von
Rechtsstaatlichkeit, Würde und humanitärem Völkerrecht und müssen von der
internationalen Gemeinschaft klar benannt und geächtet und beendet werden.
- 2.11
- Am 2. März 2026 startete Israel eine illegale Bodeninvasion in den
Libanon. Dabei weist das Vorgehen der israelischen Armee im Libanon die
gleichen Methoden auf wie in Gaza. Es wird gezielt Infrastruktur zerstört:
Brücken, Wasseranlagen & Stromnetze. Berichte zeigen, dass die israelische
Armee Glyphosat in hohen Konzentrationen versprüht. Das Land bis zum Fluss
Litani soll „kontrolliert“ werden, was die de facto völkerrechtswidrige
Besatzung des Gebietes bedeutet. Aktuell hält die Armee knapp 6% des
Libanon völkerrechtswidrig besetzt. Trotz verkündeter Waffenruhe halten
die Kämpfe im Süden des Libanons an. Eine Entwaffnung der islamistischen
Terrormiliz Hisbollah kann nur erfolgen, wenn der Libanon die vollständige
Kontrolle über sein Staatsgebiet besitzt. Die illegale Bodeninvasion
Israels im Libanon verhindert einen gerechten Frieden und destabilisiert
die Region weiter.
- 2.12
- Wir verurteilen jede Verherrlichung von radikalem Islamismus sowie Aufrufe
zu Gewalt und die Verbreitung antisemitischer Vorurteile zutiefst.
Gleichzeitig beobachten wir in Deutschland eine alarmierende
Kriminalisierung palästinasolidarischer Bewegungen. Demonstrationen werden
verboten, Menschen aus migrantischen und muslimischen Communitys werden
unverhältnismäßig kontrolliert, mit Polizei- und Gewaltmaßnahmen
konfrontiert oder zum Teil sogar abgeschoben, weil sie ihre Stimme gegen
Gewalt, gegen neokolonialistische/imperialistische Strukturen und für ein
Selbstbestimmungsrecht erheben. Diese Repression, das politische Schweigen
und die pauschale Diffamierung solidarischer Stimmen verschärfen
bestehende Machtungleichgewichte massiv und müssen sofort aufhören.
- 2.13
- Wir treten entschieden gegen Antisemitismus ein. Antisemitismus ist und
bleibt ein tödliches, historisch gewachsenes Unterdrückungssystem, das
niemals relativiert werden darf.
- 2.14
- Für uns geht Zionismuskritik nicht direkt mit Antisemitismus einher.
Zionismus muss differenziert betrachtet werden, da dieser einerseits eine
Nationalbewegung war und ist und andererseits einen nationalistischen Teil
hat. Eine Nationalbewegung setzt sich für Selbstbestimmung und
Souveränität ein, während Nationalismus die Merkmale der eigenen
ethnischen Gemeinschaft überhöht und als wertvoller gegenüber anderen
Gemeinschaften betrachtet. Wir kritisieren alle Formen von Nationalismus
aufs Schärfste und damit auch den Zionismus, welcher über die
Nationalbewegung und die damit einhergehende Souveränität Israels
hinausgeht. Häufig analysiert Zionismuskritik lediglich postkoloniale
Machtverhältnisse, Besatzungspolitik und Unterdrückung, während
Antisemitismus sich gegen Jüdinnen*Juden, Menschen, Religion oder Kultur
richten. Diese Unterscheidung ist politisch essenziell, um Unterdrückung
konsequent zu bekämpfen und gleichzeitig das jüdische Leben solidarisch zu
schützen. Dem legen wir die Antisemitismusdefinition der Jerusalem
Convention zugrunde.
3.
Wir stehen auf der Seite der Leidtragenden in Westasien. Solidarität darf
niemals Ausdruck oder Deckmantel für Hass, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus
und/oder jede andere Form der Diskriminierung sein. Wir stehen für eine
solidarische Politik, die marginalisierte Stimmen stärkt und globale
Gerechtigkeit sucht, ohne Hierarchien des Leids.
Dieser Beschluss markiert den Beginn eines umfassenden Aufarbeitungsprozesses
innerhalb der GRÜNEN JUGEND sowie der grünen Parteiin Bündnis 90/Die Grünen.
4.
Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand und die Teams der GRÜNEN
JUGEND NIEDERSACHSEN, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen im Land
Niedersachsen, den Kommunen, in der grünen Partei, der Landtagsfraktion der
Grünen, in der Öffentlichkeit sowie im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND für
folgende Forderungen einzusetzen:
- 4.1
- Den sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen sowie den
ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe, um die akute Hungersnot und das
Sterben der Zivilbevölkerung zu beenden.
- 4.2
- Die Anerkennung des Genozids an den Palästinenser*innen durch die
Bundesregierung sowie die Unterstützung internationaler
Rechtsinstitutionen wie des IGH bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen.
- 4.3
- Für die sofortige Anerkennung von Palästina als Staat.
- 4.4
- Den sofortigen Stopp aller deutschen Rüstungsexporte nach Israel, solange
diese Waffen für völkerrechtswidrige Handlungen und die Aufrechterhaltung
der Besatzung genutzt werden.
- 4.5
- Ein Ende der völkerrechtswidrigen Besatzung und des Siedlungsbaus im
Westjordanland sowie in Ostjerusalem einschließlich wirksamer Sanktionen
gegen gewalttätige Siedler und deren staatliche Unterstützungsstrukturen.
- 4.6
- Den sofortigen Rückzug aus allen völkerrechtswidrig besetzten Gebieten in
Syrien und im Libanon
- 4.7
- Die uneingeschränkte Achtung des Selbstbestimmungsrechts der
Palästinenser*innen und die Ablehnung jeglicher Pläne, die ohne deren
Einbindung über ihre Zukunft entscheiden.
- 4.8
- Den Schutz der Versammlungsfreiheit und die Beendigung der
Kriminalisierung palästinasolidarischer Proteste in Deutschland, um den
zivilgesellschaftlichen Handlungsraum wieder zu öffnen.
- 4.9
- Die Freilassung aller willkürlich inhaftierten palästinensischen
Gefangenen und eine unabhängige Untersuchung der Berichte über Folter und
Misshandlungen in israelischen Haftanstalten.
- 4.10
- Die Förderung einer differenzierten Bildungs- und Aufklärungsarbeit, die
die historischen und aktuellen Kontexte des Zionismus als jüdische
Nationalbewegung sowie die Geschichte des Antisemitismus vermittelt. Auf
Basis der Jerusalem Declaration muss konsequent über Antisemitismus
aufgeklärt und jüdisches Leben geschützt werden, während gleichzeitig der
Raum für legitime, nicht-antisemitische Kritik an Nationalismus, Besatzung
und postkolonialen Machtverhältnissen gewahrt bleibt.
- 4.11
- Die sofortige Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens, solange die
israelische Regierung gegen die in Artikel 2 festgeschriebene Achtung der
Menschenrechte verstößt.
