Änderungen von A14 zu A14
| Ursprüngliche Version: | A14 (Version 5) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 11:53 |
| Neue Version: | A14 (Version 6) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 11:59 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 90 bis 100:
- systematische Tötung, massive Vertreibungen, gezielte Vernichtung der zivilen Infrastruktur, bewusste Erzeugung von Hunger und Krankheit sowie die Verhinderung humanitärer Hilfe. Das ist eine klare Überschreitung des Selbstverteidigungsrechts. Wir verurteilen einen solchen Missbrauch internationalen Rechts zur Legitimierung kollektiver Bestrafung, ethnischer Vertreibung und systematischer Vernichtung, auf das Schärfste. Dieser Missbrauch verletzt die universellen Menschenrechte und zerstört das Vertrauen in jene Rechtsinstitutionen, die den Schutz der Menschenrechte und damit der Zivilbevölkerung erst gewährleisten sollen. Die GRÜNE JUGEND NDS erkennt den Genozid an den Palästinenser*innen als solchen an.
Das Vorgehen der israelischen Armee, auf Geheiß der die rechte Regierung Netanyahu (Likud) mit ihren fasch Koalitionspartnern Otzma Yehudit (Itamar Ben-Gvir, Minister für nationale Sicherheit) und Religiöser Zionismus (Bezalel Smotrich, Finanzminister und Minister im Verteidigungsministerium mit Zuständigkeit für die Verwaltung der Westbank) Israels, im Gazastreifen erfüllt zentrale Kriterien desVölkermords gemäß der UN-Konvention: systematische Tötung, massiveVertreibungen, gezielte Vernichtung der zivilen Infrastruktur, bewussteErzeugung von Hunger und Krankheit sowie die Verhinderung humanitärerHilfe.
Die Grüne Jugend Niedersachsen erkennt den Genozid an den Palästinenser*innen nach Art II der UN-Völkermordkonvention durch die folgende Einordnung an:
– die völkerrechtliche Feststellung der UN Independent International Commission of Inquiry (A/HRC/60/CRP.3 vom 16.9.2025, Vorsitz Navi Pillay), die feststellt, dass vier der fünf Genozidakte nach Art. II lit. a–d Völkermordkonvention erfüllt sind und genozidale Absicht u. a. in Aussagen von Präsident Herzog, Premierminister Netanyahu und Ex-Verteidigungsminister Gallant nachweisbar ist;
– die einstweiligen Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs vom 26.1.2024, 28.3.2024 und 24.5.2024 im Verfahren Südafrika ./. Israel (Application No. 192), die eine Plausibilität der Genozid-Vorwürfe bejahen;
– die Berichte der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese (A/HRC/55/73 vom 25.3.2024 „Anatomy of a Genocide"; A/HRC/59/23 vom 30.6.2025 „From economy of occupation to economy of genocide"; A/80/492 vom 20.10.2025 „Gaza Genocide: a collective crime");
– die ICC-Haftbefehle vom 21. November 2024 gegen Benjamin Netanyahu und Yoav Gallant wegen Aushungerung, Mord, Verfolgung und unmenschlicher Handlungen (Art. 7 und 8 Rom-Statut);– die Genozid-Berichte von Amnesty International (5.12.2024, MDE 15/8668/2024), Human Rights Watch (19.12.2024, Wasserentzug als Ausrottungsverbrechen und Genozidakte), B'Tselem (28.7.2025, Our Genocide — erstmals durch eine israelische Menschenrechtsorganisation) und Physicians for Human Rights – Israel (28.7.2025).
