| Antrag: | Solidarität mit der Zivilbevölkerung in Westasien |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Anton Hensky (KV Braunschweig) |
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Eingereicht: | 05.05.2026, 19:57 |
Ä31 zu A14: Solidarität mit der Zivilbevölkerung in Westasien
Von Zeile 389 bis 395:
Wir stehen auf der Seite der Leidtragenden in Westasien. Solidarität darf niemals Ausdruck oder Deckmantel für Hass, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und/oder jede andere Form der Diskriminierung sein. Wir stehen für eine solidarische Politik, die marginalisierte Stimmen stärkt und globale Gerechtigkeit sucht, ohne Hierarchien des Leids.
„Unsere Solidarität verstehen wir mit Vijay Prashad (The Darker Nations, The New Press 2007; Washington Bullets, LeftWord 2020) in der Tradition des Trikontinentalismus und der Bewegung der Blockfreien — als globale Süd-Solidarität, die die ICJ-Klage Südafrikas, die Hague Group (gegründet 31.1.2025 unter Leitung Kolumbiens und Südafrikas, mit 9 Gründerstaaten und über 30 weiteren Unterstützern bei der UNGV 80) und die palästinensische Befreiungsbewegung als Teil eines historischen antikolonialen Projekts würdigt. Solidarität ist nicht karitativ, sondern strategisch: Es geht um eine multipolare Welt jenseits imperialer Kuratel.
Dieser Beschluss markiert den Beginn eines umfassenden Aufarbeitungsprozesses innerhalb der GRÜNEN JUGEND sowie der grünen Partei.
Antragstext:
1.
Präambel.
Die Grüne Jugend Niedersachsen erklärt sich solidarisch mit den Bevölkerungen
der SWANA-Region (South West Asia / North Africa) — gegen Krieg, Besatzung,
Patriarchat, Autokratie und Neoliberalismus. Wir verstehen die Konflikte in der
Region nicht als „uralte ethnische" oder „religiöse" Konflikte, sondern als
verflochtene Produkte von Kolonialismus, kapitalistischer Akkumulation und
imperialer Konkurrenz.
Theoretisch verorten wir uns
– mit Edward Said und Joseph Massad in der antikolonialen Tradition, die die
Palästina-Frage als ungelöste koloniale Frage versteht und Antisemitismuskritik
mit antikolonialer Kritik zusammendenkt;
– mit Achille Mbembe in der Analyse Gazas und besetzter Gebiete als
nekropolitische Räume territorialer Fragmentierung, vertikaler Souveränität und
splitterhafter Besatzung;
– mit Silvia und TithiBhattacharya in einer materialistisch-feministischen
Lesart, die die Zerstörung von Krankenhäusern, Wassersystemen, Bäckereien und
Pflegeinfrastruktur in Gaza nicht als „Kollateralschaden", sondern als Angriff
auf soziale Reproduktion versteht;
– mit Raewyn Connell in der Analyse hegemonialer Männlichkeit in Militarismus
und Besatzung sowie der Funktion von Frauen als „biologischen, kulturellen und
symbolischen Reproduzentinnen" nationalistischer Projekte;
– mit Gilbert Achcar und Adam Hanieh in einer imperialismustheoretisch-
politökonomischen Lesart, die SWANA als regional integrierte Klassenstruktur
versteht, in der Khaleeji-Kapital, US-Imperialismus und autoritäre
Rentierstaatlichkeit zusammenwirken;
– mit David in der Analyse von Siedlungsbau, Landenteignung und Trennmauer als
„Akkumulation durch Enteignung";
– mit Naomi Klein in der Kritik der Wiederaufbau-Pläne („Riviera"-Visionen) als
Disaster Capitalism;
– mit Judith Butler und Daniel Boyarin in der Anerkennung jüdischer
antizionistischer Traditionen, die zeigen, dass Antizionismus nicht per se
Antisemitismus ist;
– mit Hannah Arendt in der Erinnerung an die binationale Tradition jüdischen
Denkens, die die Folgen einer ethnonationalen Lösung präzise vorhergesagt hat.
Wir denken queer-, materialistisch- und antikolonial-feministisch und verstehen
Solidarität nicht als selektives Bekenntnis, sondern als universalistische
Position gegen jede Form herrschaftlicher Gewalt — von Gaza über Tehran und
Diyarbakır bis Sanaa und Suweida.
2. Die Auffassungen der GRÜNEN JUGEND NIEDERSACHSEN sind die folgenden:
- 2.1
- Der Konflikt zwischen Palästina und Israel ist das Ergebnis einer
jahrzehntelangen, traumatischen Geschichte, die die Menschen aller Staats-
und Religionszugehörigkeiten in der Region durch Gewalt, Vertreibung und
tiefgreifendes Leid bis heute prägt.
- 2.2
- Der Terroranschlag der radikal-islamistischenHamas am 7. Oktober 2023 war
ein abscheuliches Verbrechen, das wir aufs Schärfste verurteilen. Es war
der schwerwiegendste Angriff auf jüdisches Leben seit der Shoah.Der
„Kampf“ der Hamas ist kein Befreiungskampf, sondern anhaltender Terror und
massive Menschenrechtsverletzung. Er muss als das benannt werden, was er
ist: systematische Gewalt gegen Unschuldige. Wir verurteilen jede
Verletzung der universellen Menschenrechte und damit derartige Angriffe
auf Zivilist*innen, darunter fallen die Tötung, die Geiselnahme und die
Behandlung der Geiseln durch die Hamas.
- 2.3
- Jüdinnen*Juden wurde über Jahrhunderte unermessliches Leid zugefügt, von
Pogromen bis zur Shoah. Die Shoah, der industriell organisierte Genozid an
sechs Millionen europäischen Jüdinnen*Juden, prägt bis heute das
kollektive Gedächtnis in Deutschland und weltweit. Das Vermächtnis
Deutschlands als Täternation verpflichtet uns zur Wahrung der universellen
Menschenrechte, die als Lektion aus dem Nationalsozialismus in der
allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschrieben wurden und
durch das Völkerrecht gewahrt werden sollen.
- 2.4
- Der israelische Staat, der seit 1948 existiert, hat wie jeder Staat
Souveränität sowie ein Selbstverteidigung und Existenzrecht, das immer
unter Wahrung des Völkerrechts ausgeübt werden muss. Dabei leiten sich die
Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht direkt aus dem Völkerrecht ab.
Die Anerkennung eines Existenzrechts ist dabei politischer und nicht
juristischer Natur. Wir schließen uns der Mehrheitsposition der UN-
Generalversammlung dieden Staat Israel auf Basis der Grenzziehung vom 4.
Juni 1967 anerkennen an. Mit Stand April 2026 erkennen rund 158 der 193
UN-Mitgliedstaaten Palästina als Staat an, davon mehrere westeuropäische
Staaten erst seit 2024 (Spanien, Irland, Norwegen Mai 2024; Slowenien Juni
2024; Frankreich, Belgien, Luxemburg, Malta September 2025; UK
Bedingungsannahme September 2025). Deutschland verweigert die Anerkennung
weiterhin und folgt damit nicht der Mehrheitsposition der UN-
Generalversammlung. Wir bekräftigen, dass Kritik an staatlichem Handeln –
auch an der Politik der israelischen Regierung – niemals mit der Abwertung
jüdischen Lebens verbunden sein darf. Gleichzeitig erkennen wir an, dass
Antisemitismus weltweit zunimmt und gerade auch im Kontext des
Nahostkonflikts häufig verstärkt auftritt. Dem stellen wir uns entschieden
entgegen. Kritik an israelischer Regierungspolitik darf niemals in
antisemitische Narrative, Doppelstandards oder Dämonisierung umschlagen.
Unser Ziel ist eine Perspektive, die Sicherheit, Selbstbestimmung und
Würde für sowohl Israelis als auch Palästinenser*innen gleichermaßen
gewährleistet
- 2.5
- Das Selbstverteidigungsrecht ist an das humanitäre Völkerrecht gebunden
und darf nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen führen, die Zivilist*innen
unverhältnismäßig treffen. Außerdem muss anerkannt werden, dass die
Gründung des Staates Israel 1948 auch mit der Nakba einherging, der
gewaltsamen Vertreibung und Entrechtung von über 700.000
Palästinenser*innen. Das Leid dieser Menschen und die historische wie
aktuelle Kontinuität von Gewalt und Diskriminierung müssen auch betrachtet
werden und dürfen nicht gegen anderes Leid aufgerechnet oder relativiert
werden.Eine gerechte und friedliche Lösung erfordert die Anerkennung der
Leiden beider Seiten
- 2.6
- Das Massaker der Hamas bleibt verabscheuungswürdig und unentschuldbar. Das
völkerrechtlich legitimierte Selbstverteidigungsrecht darf nicht als
Vorwand dienen, um kollektive Bestrafung, ethnische Vertreibung und
systematische Vernichtung zu legitimieren. Das anhaltende militärische
Vorgehen im besetzten Gazastreifen, die Vertreibung im Westjordanland und
die militärische Gewalt gegen Zivilist*innen durch rechtsextremistische
Siedler*innen sind schwere Verstöße gegen das Völkerrecht. Wir teilen die
Einschätzung zahlreicher Expert*innen, die diese systematische
Unterdrückung als Apartheid einstufen.
- 2.7
Das Vorgehen der israelischen Armee, auf Geheiß der die rechte Regierung
Netanyahu (Likud) mit ihren fasch Koalitionspartnern Otzma Yehudit (Itamar
Ben-Gvir, Minister für nationale Sicherheit) und Religiöser Zionismus
(Bezalel Smotrich, Finanzminister und Minister im Verteidigungsministerium
mit Zuständigkeit für die Verwaltung der Westbank) Israels, im
Gazastreifen erfüllt zentrale Kriterien des Völkermords gemäß der UN-
Konvention:
Das Vorgehen der israelischen Armee, auf Geheiß der die rechte Regierung
Netanyahu (Likud) mit ihren fasch Koalitionspartnern Otzma Yehudit (Itamar
Ben-Gvir, Minister für nationale Sicherheit) und Religiöser Zionismus
(Bezalel Smotrich, Finanzminister und Minister im Verteidigungsministerium
mit Zuständigkeit für die Verwaltung der Westbank) Israels, im
Gazastreifen erfüllt zentrale Kriterien desVölkermords gemäß der UN-
Konvention: systematische Tötung, massiveVertreibungen, gezielte
Vernichtung der zivilen Infrastruktur, bewussteErzeugung von Hunger und
Krankheit sowie die Verhinderung humanitärerHilfe.Die Grüne Jugend Niedersachsen erkennt den Genozid an den
Palästinenser*innen nach Art II der UN-Völkermordkonvention durch die
folgende Einordnung an:– die völkerrechtliche Feststellung der UN Independent International
Commission of Inquiry (A/HRC/60/CRP.3 vom 16.9.2025, Vorsitz Navi Pillay),
die feststellt, dass vier der fünf Genozidakte nach Art. II lit. a–d
Völkermordkonvention erfüllt sind und genozidale Absicht u. a. in Aussagen
von Präsident Herzog, Premierminister Netanyahu und Ex-
Verteidigungsminister Gallant nachweisbar ist;– die einstweiligen Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs vom
26.1.2024, 28.3.2024 und 24.5.2024 im Verfahren Südafrika ./. Israel
(Application No. 192), die eine Plausibilität der Genozid-Vorwürfe
bejahen;– die Berichte der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese
(A/HRC/55/73 vom 25.3.2024 „Anatomy of a Genocide"; A/HRC/59/23 vom
30.6.2025 „From economy of occupation to economy of genocide"; A/80/492
vom 20.10.2025 „Gaza Genocide: a collective crime");
– die ICC-Haftbefehle vom 21. November 2024 gegen Benjamin Netanyahu und
Yoav Gallant wegen Aushungerung, Mord, Verfolgung und unmenschlicher
Handlungen (Art. 7 und 8 Rom-Statut);– die Genozid-Berichte von Amnesty International (5.12.2024, MDE
15/8668/2024), Human Rights Watch (19.12.2024, Wasserentzug als
Ausrottungsverbrechen und Genozidakte), B'Tselem (28.7.2025, Our Genocide
— erstmals durch eine israelische Menschenrechtsorganisation) und
Physicians for Human Rights – Israel (28.7.2025).
- 2.8
- Über die Zukunft des Gazastreifens dürfen allein die Palästinenser*innen
entscheiden. Wir treten unmissverständlich für eine palästinensische
Souveränität und das volle Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen
Volkes ein. Den sogenannten „Trump-Plan“ lehnen wir entschieden ab, da er
eine echte Eigenstaatlichkeit untergräbt. Ein gerechter Frieden in
Westasien ist nur möglich, wenn die souveränen Rechte der
Palästinenser*innen geachtet werden. Dazu gehört für uns auch die
Umsetzung des völkerrechtlich verbrieften Rückkehrrechts.
- 2.9
- Die staatlich gedeckte oder geduldete Gewalt durch Siedler*innen stellt
einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht dar, dem wir uns entschieden
entgegenstellen. Die eskalierende Siedler*innengewalt im besetzten
Westjordanland und in Ostjerusalem sind Ausdruck staatlich organisierter
Herrschafts- und Vertreibungspolitik. Da bewaffnete Siedler*innen
systematisch von Armee und Polizei geschützt, begleitet oder aktiv
unterstützt werden und dabei faktische Straffreiheit genießen, handelt es
sich um staatlich unterstützte Gewalt. Solchen eklatanten Verstößen gegen
internationales Recht treten wir mit aller Schärfe entgegen.
- 2.10
- Berichte über die Haftbedingungen palästinensischer Gefangener in
israelischen Gefängnissen sowie die wieder eingeführte Todesstrafe, die
nur für Palästinenser*innen gilt, sind erschütternd. Diese systematischen
Menschenrechtsverletzungen widersprechen grundlegenden Prinzipien von
Rechtsstaatlichkeit, Würde und humanitärem Völkerrecht und müssen von der
internationalen Gemeinschaft klar benannt und geächtet und beendet werden.
- 2.11
- Am 2. März 2026 startete Israel eine illegale Bodeninvasion in den
Libanon. Dabei weist das Vorgehen der israelischen Armee im Libanon die
gleichen Methoden auf wie in Gaza. Es wird gezielt Infrastruktur zerstört:
Brücken, Wasseranlagen & Stromnetze. Berichte zeigen, dass die israelische
Armee Glyphosat in hohen Konzentrationen versprüht. Das Land bis zum Fluss
Litani soll „kontrolliert“ werden, was die de facto völkerrechtswidrige
Besatzung des Gebietes bedeutet. Aktuell hält die Armee knapp 6% des
Libanon völkerrechtswidrig besetzt. Trotz verkündeter Waffenruhe halten
die Kämpfe im Süden des Libanons an. Eine Entwaffnung der islamistischen
Terrormiliz Hisbollah kann nur erfolgen, wenn der Libanon die vollständige
Kontrolle über sein Staatsgebiet besitzt. Die illegale Bodeninvasion
Israels im Libanon verhindert einen gerechten Frieden und destabilisiert
die Region weiter.
- 2.12
- Wir verurteilen jede Verherrlichung von radikalem Islamismus sowie Aufrufe
zu Gewalt und die Verbreitung antisemitischer Vorurteile zutiefst.
Gleichzeitig beobachten wir in Deutschland eine alarmierende
Kriminalisierung palästinasolidarischer Bewegungen. Demonstrationen werden
verboten, Menschen aus migrantischen und muslimischen Communitys werden
unverhältnismäßig kontrolliert, mit Polizei- und Gewaltmaßnahmen
konfrontiert oder zum Teil sogar abgeschoben, weil sie ihre Stimme gegen
Gewalt, gegen neokolonialistische/imperialistische Strukturen und für ein
Selbstbestimmungsrecht erheben. Diese Repression, das politische Schweigen
und die pauschale Diffamierung solidarischer Stimmen verschärfen
bestehende Machtungleichgewichte massiv und müssen sofort aufhören.
2.13 Iran — Jin, Jiyan, Azadî. Wir erklären unsere uneingeschränkte Solidarität
mit der iranischen Frauenrevolution unter dem aus der kurdischen Frauenbewegung
stammenden Slogan „Jin, Jiyan, Azadî“ / „Frau, Leben, Freiheit“. Ausgelöst wurde
sie durch den Tod der 22-jährigen kurdischen Iranerin Jina Mahsa Amini nach
ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei; die UN-Untersuchungsmission hat
staatliche Verantwortung für ihren Tod festgestellt. Das Khamenei-Regime
begegnet der Bewegung seither mit massiver Repression. Die Zahl der
Hinrichtungen ist auf den höchsten Stand seit 1989 gestiegen, darunter Frauen
sowie Angehörige ethnischer und sexueller Minderheiten.
Wir erinnern an die hingerichteten Aktivisten Mohsen Shekari, Majidreza
Rahnavard, Mohammad Mehdi Karami, Seyyed Mohammad Hosseini, Mohammad Ghobadlou
und Abbas „Mojahed“ Kourkouri. Wir fordern die sofortige und bedingungslose
Freilassung von Toomaj Salehi. Angesichts der anhaltenden Gewalt, der Massaker
an Protestierenden und der zunehmenden Instabilität im Land verstärkt sich der
autoritäre Charakter des Regimes weiter. Zugleich bleiben queere, ethnische und
politische Minderheiten, insbesondere Kurdinnen und Belutsch*innen, in
besonderem Maße von Verfolgung betroffen.
Wir fordern ein humanitäres Aufnahmeprogramm für verfolgte Aktivist*innen,
Frauen, Queers und Angehörige unterdrückter Minderheiten, gezielte Sanktionen
gegen verantwortliche Richter, Vernehmer und Vollstreckende, ein neues
Atomabkommen nur unter der Voraussetzung eines verbindlichen
Hinrichtungsmoratoriums sowie konsequente Asylgewährung statt Abschiebungen in
den Iran.
- Wir fordern: – die Listung der IRGC und der Quds-Force als
Terrororganisationen auf der EU-Terrorliste; – ein humanitäres
Aufnahmeprogramm für iranische Aktivist*innen, Frauen, Queers und
Angehörige verfolgter Minderheiten (Kurdinnen, Belutsch*innen, Bahá'í); –
Sanktionen gegen iranische Richter, Vernehmer und Hinrichtungs-
Verantwortliche analog zum US Magnitsky-Regime; – ein konditioniertes
Verhandlungsregime: kein neues Atomabkommen ohne ein verbindliches
Hinrichtungs-Moratorium; – konsequente Asylgewährung statt Abschiebungen
in den Iran. Antisemitismus bekämpfen — wissenschaftlich, nicht
definitorisch.
- Antisemitismus ist eine eigenständige, persistente Ideologie der Moderne.
Wir folgen der Antisemitismusforschung in der Auffassung, dass
Antisemitismus als „Konstruktion des Dritten" in nationaler
Selbstvergewisserung wirkt (Klaus Holz, Nationaler Antisemitismus,
Hamburger Edition 2001), als globale Integrationsideologie verschiedener
autoritärer Bewegungen fortwirkt (Samuel Salzborn, Globaler
Antisemitismus, Beltz Juventa 2018, S. 28) und in seiner Sprache empirisch
in der Mitte der Gesellschaft verankert ist (Monika Schwarz-Friesel/Jehuda
Reinharz, Die Sprache der Judenfeindschaft im 21. Jahrhundert, De Gruyter
2013). Antisemitismus zeigt sich klassisch, sekundär (Schuldabwehr,
Holocaust-Relativierung), als israelbezogener Antisemitismus und in
postkolonialen Verkürzungen.
- Zur IHRA-„Arbeitsdefinition" (2016). Die durch Bundesregierungs-Beschluss
vom 20.9.2017, Bundestags-Beschluss vom 17.5.2019 und erneut durch BT-Drs.
20/13627 vom 7.11.2024 („Nie wieder ist jetzt") als „maßgeblich" erklärte
IHRA-Arbeitsdefinition lehnen wir als alleinige bzw. förderrechtlich
verbindliche Grundlage ab — und zwar aus den von der
Antisemitismusforschung selbst vorgebrachten Gründen:
- Begriffliche Vagheit und Tautologie:
- Die Kerndefinition („eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und
Juden, die sich als Hass … ausdrücken kann") ist unbestimmt und
juristisch nicht justiziabel (Peter Ullrich, Gutachten zur
„Arbeitsdefinition Antisemitismus" der IHRA, RLS-Paper 2/2019, S. 6
ff.; Hugh Tomlinson QC, Opinion, House of Lords 2017).
- Die Kerndefinition („eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und
- Israelbezogene Beispiele als Quasi-Norm:
- Sieben der elf nicht-bindenden Beispiele beziehen sich auf Israel;
in der politischen Anwendung werden sie regelhaft zur Sanktionierung
legitimer Israelkritik herangezogen — gegen den ausdrücklichen
Willen ihres Hauptautors. Kenneth Stern, der Hauptverfasser der
ursprünglichen EUMC/IHRA-Definition, hat dies 2019 öffentlich
kritisiert: „It was never intended to be a campus hate speech code,
but that is exactly how its proponents are trying to weaponize it."
(The Guardian, 13.12.2019; bekräftigt in seiner Senate Judiciary
Committee Testimony vom 17.9.2024).
- Sieben der elf nicht-bindenden Beispiele beziehen sich auf Israel;
- Grundrechtskollision:
- Lord Justice Sir Stephen Sedley urteilte in der London Review of
Books (39:9, 4.5.2017): Die IHRA-Definition setze die Schwelle
„needlessly high by stipulating hatred rather than simple hostility"
und sei „not prescribed by law" — und damit verfassungsrechtlich
kein zulässiger Filter für Kunst-, Wissenschafts- oder
Versammlungsfreiheit (Art. 5 GG). Diese Argumentation wird in
Deutschland aktuell durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
und durch das Gutachten Ighreiz/Kantelhardt/Schayani/Selinger
(Verfassungsblog, 13.11.2024) zur Bundestagsresolution 20/13627
fortgeführt.
- Lord Justice Sir Stephen Sedley urteilte in der London Review of
- Praktische Wirkung:
- Anwendungsfälle (documenta fifteen, Berlinale 2024,
Förderausschlüsse jüdischer Antizionist*innen wie Nancy Fraser,
Deborah Feldman, Masha Gessen) zeigen einen Disziplinierungs-Effekt,
der über die Antisemitismus-Bekämpfung hinaus die Meinungsfreiheit
auch jüdischer Stimmen einschränkt (Mann/Yona, Verfassungsblog
7.11.2024).
- Anwendungsfälle (documenta fifteen, Berlinale 2024,
- Wir lehnen jedoch ausdrücklich auch die unkritische Übernahme der
Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA, 2021) als Ersatzdefinition ab.
Definitionskämpfe ersetzen keine analytische Antisemitismus-Bekämpfung.
Wir orientieren uns stattdessen an der kontextuellen, theoretisch
fundierten Antisemitismusforschung und schließen uns Klaus Holz' Forderung
an, beide Praxisdefinitionen für ihre „begrifflichen Unklarheiten an
zentraler Stelle" zu kritisieren und stattdessen wissenschaftliche
Begriffsarbeit zu fördern (Holz, Definitionen von Antisemitismus, bpb.de
2024).
- Konkret fordern wir, dass öffentliche Förderung antisemitismuskritischer
Bildungs- und Forschungsarbeit nicht von der Übernahme einer politischen
Definition abhängig gemacht wird, sondern an inhaltlich-fachlichen
Kriterien orientiert wird, die die wissenschaftliche
Antisemitismusforschung entwickelt hat (vgl. Brumlik, Postkolonialer
Antisemitismus?, VSA 2021/22; Benz, Streitfall Antisemitismus, Metropol
2020; Bergmann/Schüler-Springorum am ZfA Berlin)."
2.14 Kurdistan / Rojava — Frauenrevolution und demokratischer Konföderalismus
Wir erklären unsere Solidarität mit der kurdischen Bevölkerung im SWANA-Raum
sowie mit dem Projekt der Autonomen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens
(AANES/DAANES). Das dort seit 2012/2014 erprobte Modell des Demokratischen
Konföderalismus verbindet basisdemokratische Räte, ökologische Selbstverwaltung
und Frauenbefreiung als zentrale Grundpfeiler. Es versteht sich als praktischer
Ansatz jenseits des Nationalstaats.
Die kurdischen Gebiete sind seit Jahren massiver militärischer Gewalt
ausgesetzt. Besonders betroffen ist Rojava, wo Angriffe auf zivile Infrastruktur
die Bevölkerung schwer treffen, und grundlegende Versorgungsstrukturen
gefährden. Zugleich werden kurdische Aktivist*innen in Deutschland weiterhin
kriminalisiert, obwohl die PKK 2025 ihre Selbstauflösung erklärt hat.
Wir fordern die Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots in Deutschland und die
Streichung der PKK von der EU-Terrorliste als überfällige Reaktion auf die
Selbstauflösung 2025. Außerdem fordern wir ein Ende deutscher Rüstungsexporte
und Patriot-Stationierungen in der Türkei, den Stopp von Abschiebungen
kurdischer Aktivist*innen in die Türkei oder den Iran sowie internationalen
Druck zum Schutz kurdischer Selbstverwaltungsrechte in Syrien. Die Angriffe auf
zivile Infrastruktur müssen als völkerrechtswidrig anerkannt werden.
Gemeinsame Krisendynamik im SWANA-Raum
Die Konflikte im Jemen, in Syrien und in der Türkei sind als Ausdruck
einer gemeinsamen regionalen Krisendynamik im SWANA-Raum zu verstehen. Sie
sind verbunden durch autoritäre Herrschaft, militärische Gewalt,
Besatzung, ausländische Interventionen und die systematische Verfolgung
von Oppositionellen und Minderheiten. Diese Konflikte wirken nicht
nebeneinander, sondern aufeinander ein: Sie verschieben Machtverhältnisse
in der Region, verschärfen Repression und Krieg und verschließen
politische Handlungsspielräume für emanzipatorische Kräfte. Besonders
betroffen sind Oppositionelle, Kurdinnen, religiöse und ethnische
Minderheiten sowie FLINTA*s, die in allen drei Kontexten ähnlichen
Unterdrückungs- und Gewaltverhältnissen ausgesetzt sind.
Diese Krisendynamik ist nicht von ihrer ökonomischen Grundlage zu trennen.
Krieg, Besatzung und autoritäre Herrschaft sind in der Region eng mit
kapitalistischer Verwertungslogik verflochten: durch Rüstungsexporte aus
dem globalen Norden, die Konflikte materiell befeuern und Konzernen
Milliardengewinne sichern; durch fossile Energie- und Rohstoffinteressen,
die geopolitische Allianzen mit autokratischen Regimen begründen; durch
eine Wiederaufbau-Ökonomie, die Zerstörung in Profit verwandelt und
Menschen in den Trümmern als Arbeitskraft und Konsumentinnen neu verfügbar
macht; und durch eine regionale Klassenstruktur, in der Kapital aus den
Golfstaaten autoritäre Stabilisierung und neoliberale Restrukturierung
gleichermaßen finanziert. Wer Krieg und Repression in der Region bekämpfen
will, muss auch ihre ökonomischen Profiteurinnen benennen — in der Region
wie hier.Zugleich verdeutlichen die Entwicklungen, dass regionale Machtkonflikte
weit über die nationalen Grenzen der einzelnen Staaten hinauswirken und
humanitäre wie sicherheitspolitische Folgen für die gesamte Region
entfalten.Als Grüne Jugend stellen wir uns klar an die Seite aller Menschen im
SWANA-Raum, die unter diesen miteinander verflochtenen Herrschafts- und
Gewaltstrukturen leiden. Unsere politische Praxis zeichnet sich durch
Solidarität mit den Leidtragenden in der Region aus. Diesem Anspruch
wollen wir mit künftigen Beschlüssen und in unserer Bildungsarbeit gerecht
werden.
- Für uns geht Zionismuskritik nicht direkt mit Antisemitismus einher.
Zionismus muss differenziert betrachtet werden, da dieser einerseits eine
Nationalbewegung war und ist und andererseits einen nationalistischen Teil
hat. Eine Nationalbewegung setzt sich für Selbstbestimmung und
Souveränität ein, während Nationalismus die Merkmale der eigenen
ethnischen Gemeinschaft überhöht und als wertvoller gegenüber anderen
Gemeinschaften betrachtet. Wir kritisieren alle Formen von Nationalismus
aufs Schärfste und damit auch den Zionismus, welcher über die
Nationalbewegung und die damit einhergehende Souveränität Israels
hinausgeht. Häufig analysiert Zionismuskritik lediglich postkoloniale
Machtverhältnisse, Besatzungspolitik und Unterdrückung, während
Antisemitismus sich gegen Jüdinnen*Juden, Menschen, Religion oder Kultur
richten. Diese Unterscheidung ist politisch essenziell, um Unterdrückung
konsequent zu bekämpfen und gleichzeitig das jüdische Leben solidarisch zu
schützen. Dem legen wir die Antisemitismusdefinition der Jerusalem
Convention zugrunde.
3.
Wir stehen auf der Seite der Leidtragenden in Westasien. Solidarität darf
niemals Ausdruck oder Deckmantel für Hass, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus
und/oder jede andere Form der Diskriminierung sein. Wir stehen für eine
solidarische Politik, die marginalisierte Stimmen stärkt und globale
Gerechtigkeit sucht, ohne Hierarchien des Leids.
„Unsere Solidarität verstehen wir mit Vijay Prashad (The Darker Nations, The New Press 2007; Washington Bullets, LeftWord 2020) in der Tradition des Trikontinentalismus und der Bewegung der Blockfreien — als globale Süd-Solidarität, die die ICJ-Klage Südafrikas, die Hague Group (gegründet 31.1.2025 unter Leitung Kolumbiens und Südafrikas, mit 9 Gründerstaaten und über 30 weiteren Unterstützern bei der UNGV 80) und die palästinensische Befreiungsbewegung als Teil eines historischen antikolonialen Projekts würdigt. Solidarität ist nicht karitativ, sondern strategisch: Es geht um eine multipolare Welt jenseits imperialer Kuratel.
Dieser Beschluss markiert den Beginn eines umfassenden Aufarbeitungsprozesses
innerhalb der GRÜNEN JUGEND sowie der grünen Partei.
4.
Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand und die Teams der GRÜNEN
JUGEND NIEDERSACHSEN, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen im Land
Niedersachsen, den Kommunen, in der grünen Partei, der Landtagsfraktion der
Grünen, in der Öffentlichkeit sowie im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND für
folgende Forderungen einzusetzen:
- 4.1
- Den sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen sowie den
ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe, um die akute Hungersnot und das
Sterben der Zivilbevölkerung zu beenden.
- 4.2
- Die Anerkennung des Genozids an den Palästinenser*innen durch die
Bundesregierung sowie die Unterstützung internationaler
Rechtsinstitutionen wie des IGH bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen.
- 4.3
- Für die sofortige Anerkennung von Palästina als Staat.
- 4.4
- Den sofortigen Stopp aller deutschen Rüstungsexporte nach Israel, solange
diese Waffen für völkerrechtswidrige Handlungen und die Aufrechterhaltung
der Besatzung genutzt werden.
- 4.5
- Ein Ende der völkerrechtswidrigen Besatzung und des Siedlungsbaus im
Westjordanland sowie in Ostjerusalem einschließlich wirksamer Sanktionen
gegen gewalttätige Siedler und deren staatliche Unterstützungsstrukturen.
- 4.6
- Den sofortigen Rückzug aus allen völkerrechtswidrig besetzten Gebieten in
Syrien und im Libanon
- 4.7
- Die uneingeschränkte Achtung des Selbstbestimmungsrechts der
Palästinenser*innen und die Ablehnung jeglicher Pläne, die ohne deren
Einbindung über ihre Zukunft entscheiden.
- 4.8
- Den Schutz der Versammlungsfreiheit und die Beendigung der
Kriminalisierung palästinasolidarischer Proteste in Deutschland, um den
zivilgesellschaftlichen Handlungsraum wieder zu öffnen.
- 4.9
- Die Freilassung aller willkürlich inhaftierten palästinensischen
Gefangenen und eine unabhängige Untersuchung der Berichte über Folter und
Misshandlungen in israelischen Haftanstalten.
- 4.10
- Die Förderung einer differenzierten Bildungs- und Aufklärungsarbeit, die
die historischen und aktuellen Kontexte des Zionismus als jüdische
Nationalbewegung sowie die Geschichte des Antisemitismus vermittelt. Auf
Basis der Jerusalem Declaration muss konsequent über Antisemitismus
aufgeklärt und jüdisches Leben geschützt werden, während gleichzeitig der
Raum für legitime, nicht-antisemitische Kritik an Nationalismus, Besatzung
und postkolonialen Machtverhältnissen gewahrt bleibt.
- 4.11
- Die sofortige Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens, solange die
israelische Regierung gegen die in Artikel 2 festgeschriebene Achtung der
Menschenrechte verstößt.
- 4.12
Die bedingungslose und unverzügliche Freilassung aller noch in Gaza
festgehaltenen Geiseln — lebend wie tot — ist eine eigenständige humanitäre und
politische Forderung. Sie wurde im Rahmen der Phase 1 des am 10. Oktober 2025 in
Kraft getretenen Waffenstillstandsabkommens weitgehend umgesetzt, hätte aber zu
keinem Zeitpunkt gegen den israelischen Rückzug aus Gaza aufgerechnet werden
dürfen — zumal dieser von israelischer Seite bis heute nicht eingehalten wurde.
Hamas und alle anderen bewaffneten Fraktionen müssen sich entwaffnen und aus
jeder politisch-militärischen Rolle in Gaza zurückziehen, wie es der ICC-
Haftbefehl gegen Mohammed Deif vom 21. November 2024 — zurückgenommen im Februar
2025 nach bestätigtem Tod — wegen Mord, Ausrottung, Folter, Vergewaltigung und
Geiselnahme rechtlich begründet.
