Änderungen von A14 zu A14
| Ursprüngliche Version: | A14 (Version 10) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 12:13 |
| Neue Version: | A14 (Version 11) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 13:05 |
Titel
Antragstext
Nach Zeile 446 einfügen:
- 4.12
Die bedingungslose und unverzügliche Freilassung aller noch in Gaza festgehaltenen Geiseln — lebend wie tot — ist eine eigenständige humanitäre und politische Forderung. Sie wurde im Rahmen der Phase 1 des am 10. Oktober 2025 in Kraft getretenen Waffenstillstandsabkommens weitgehend umgesetzt, hätte aber zu keinem Zeitpunkt gegen den israelischen Rückzug aus Gaza aufgerechnet werden dürfen — zumal dieser von israelischer Seite bis heute nicht eingehalten wurde. Hamas und alle anderen bewaffneten Fraktionen müssen sich entwaffnen und aus jeder politisch-militärischen Rolle in Gaza zurückziehen, wie es der ICC-Haftbefehl gegen Mohammed Deif vom 21. November 2024 — zurückgenommen im Februar 2025 nach bestätigtem Tod — wegen Mord, Ausrottung, Folter, Vergewaltigung und Geiselnahme rechtlich begründet.
