Änderungen von A14 zu A14
| Ursprüngliche Version: | A14 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 07.05.2026, 14:27 |
| Neue Version: | A14 (Version 4) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 13:46 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 28 bis 71:
- 2.3 Historische Verantwortung und Gegenwart.
- Jüdinnen*Juden wurde über Jahrhunderte unermessliches Leid zugefügt, von Pogromen bis zur Shoah. Die Shoah, der industriell organisierte Genozid an sechs Millionen europäischen Jüdinnen*Juden, prägt bis heute das kollektive Gedächtnis in Deutschland und weltweit. Das Vermächtnis Deutschlands als Täternation verpflichtet uns zur Wahrung der universellen Menschenrechte, die als Lektion aus dem Nationalsozialismus in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergeschrieben wurden und durch das Völkerrecht gewahrt werden sollen.
- 2.4
- Der israelische Staat, der seit 1948 existiert, hat wie jeder Staat Souveränität sowie ein Selbstverteidigung und Existenzrecht, das immer unter Wahrung des Völkerrechts ausgeübt werden muss. Dabei leiten sich die Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht direkt aus dem Völkerrecht ab. Die Anerkennung eines Existenzrechts ist dabei politischer und nicht juristischer Natur. Wir schließen uns der Mehrheitsposition der UN-Generalversammlung dieden Staat Israel auf Basis der Grenzziehung vom 4. Juni 1967 anerkennen an. Mit Stand April 2026 erkennen rund 158 der 193 UN-Mitgliedstaaten Palästina als Staat an, davon mehrere westeuropäische Staaten erst seit 2024 (Spanien, Irland, Norwegen Mai 2024; Slowenien Juni 2024; Frankreich, Belgien, Luxemburg, Malta September 2025; UK Bedingungsannahme September 2025). Deutschland verweigert die Anerkennung weiterhin und folgt damit nicht der Mehrheitsposition der UN-Generalversammlung. Wir bekräftigen, dass Kritik an staatlichem Handeln – auch an der Politik der israelischen Regierung – niemals mit der Abwertung jüdischen Lebens verbunden sein darf. Gleichzeitig erkennen wir an, dass Antisemitismus weltweit zunimmt und gerade auch im Kontext des Nahostkonflikts häufig verstärkt auftritt. Dem stellen wir uns entschieden entgegen. Kritik an israelischer Regierungspolitik darf niemals in antisemitische Narrative, Doppelstandards oder Dämonisierung umschlagen. Unser Ziel ist eine Perspektive, die Sicherheit, Selbstbestimmung und Würde für sowohl Israelis als auch Palästinenser*innen gleichermaßen gewährleistet
- 2.5
- Das Selbstverteidigungsrecht ist an das humanitäre Völkerrecht gebunden und darf nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen führen, die Zivilist*innen unverhältnismäßig treffen. Außerdem muss anerkannt werden, dass die Gründung des Staates Israel 1948 auch mit der Nakba einherging, der gewaltsamen Vertreibung und Entrechtung von über 700.000 Palästinenser*innen. Das Leid dieser Menschen und die historische wie aktuelle Kontinuität von Gewalt und Diskriminierung müssen auch betrachtet werden und dürfen nicht gegen anderes Leid aufgerechnet oder relativiert werden.Eine gerechte und friedliche Lösung erfordert die Anerkennung der Leiden beider Seiten
- Die Grüne Jugend Niedersachsen bekennt sich zum Beschluss des Bundesverbandes der Grünen Jugend zur historischen Verantwortung Deutschlands aus der Shoah und zur Anerkennung der Nakba 1948 als zentralem palästinensischen Erfahrungshorizont. Beide Erinnerungen sind nicht gegeneinander ausspielbar. Wir folgen Dan Diners Konzept der „gegenläufigen Gedächtnisse" (2007) und Michael Rothbergs „multidirektionalem Erinnern": „Erinnerungen sind beweglich. Geschichten sind ineinander verwoben. Der einzige Weg nach vorne ist die Verflechtung." (Brumlik 2021, S. 138). Eine darüber hinausgehende historische Detailerzählung ist nicht Aufgabe dieses Antrags. Maßstab unseres Handelns ist die völkerrechtliche und politische Lage heute.
